Darlehen Österreich

Posted by admin | Allgemein | | Mittwoch 20 Februar 2008 14:31

Ein schuldrechtlicher Vertrag wird in Kurzform als Darlehen bezeichnet. Hierbei wird dem Darlehnsnehmer die geforderte Geldsumme für eine bestimmte Zeit überlassen. Jedoch gibt es noch eine andere Form des Darlehens, das Sachdarlehen. Hierbei wird nicht Geld sondern Sachen also Waren oder Gegenstände übertragen.

Ist jedoch die Zeitfrist abgelaufen, so ist der Darlehnsnehmer verpflichtet dem Darlehnsgeber die Geldschuld bzw. die Waren, beim Sachdarlehen, zurückzugeben. Häufig wird beim Darlehen so verfahren, dass der Darlehnsnehmer den Betrag oder die Waren plus Zinsen zurückzahlen muss.
Man unterscheidet verschiedene Darlehensarten. So gibt es zum Beispiel das Tilgungsdarlehen, bei dem die Tilgung während der gesamten Tilgungszeit konstant bleibt, das Bauspardarlehen oder das Ratendarlehen.

Will man jedoch das Darlehen in Österreich, so sind etwas andere Bestimmungen als in Deutschland zu beachten. Das “Österreich-Darlehen“ ist ein Realkontrakt und nicht, wie in Deutschland, ein gegenseitiger Vertrag. Während in Deutschland von einem Verbraucherdarlehen gesprochen wird, heißt es in Österreich nur Konsumentendarlehen.

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