Kredit für Azubis

Posted by admin | Allgemein | | Mittwoch 19 Dezember 2007 09:17

Der Kredit für Azubis wird entweder in Form eines Ratenkredits oder eines Dispositionskredites vergeben, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. In erster Linie müssen Sie volljährig und voll geschäftsfähig sein.

Mit Ihrer Zustimmung wird eine Auskunft bei der Schufa eingeholt, um festzustellen, ob Sie in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind und Kredite nicht zurückzahlen konnten. Sollte dies nicht der Fall sein, bestätigt dies Ihre Kreditwürdigkeit. Ein weiteres Kriterium für die Bewilligung des Kredites ist das regelmäßige Einkommen, dass auf Grund Ihrer Ausbildungsvergütung gewährleistet ist. Hierüber muss bei Antrag auf einen Kredit für Azubis ein Nachweis erbracht werden, wofür sich am besten die Gehaltsabrechnung oder die Kontoauszüge eignen. Unter Umständen wird auch Ihr Ausbildungsvertrag verlangt, um zu prüfen, wie lange das Ausbildungsverhältnis voraussichtlich noch besteht. Sofern Sie einen Ratenkredit in Anspruch nehmen möchten orientiert sich die Laufzeit und die Kredithöhe an der Dauer Ihres Ausbildungsverhältnisses. Ein Dispositionskredit unterliegt keiner Laufzeit und wird Ihnen solange zur Verfügung gestellt wie Sie ein regelmäßiges Einkommen nachweisen können. Um Kredite gegen einen eventuellen Verlust abzusichern zu können, kann die Bank Sicherheiten verlangen. Dies kann entweder durch Verpfändung von Vermögenswerten oder die Abtretung von Vermögensgegenständen erfolgen. Auch ein Bürge, der den Kredit für Azubis zurück zahlen muss wenn Sie zahlungsunfähig sind, dient als Besicherung.

1 Kommentar »

  1. Kommentar von Linn Kluge — 27. Januar 2008 @ 15:05

    Ich bin Auszubildende im ersten Lehrjahr und möchte einen Kredit von 3500 Euro aufnehmen.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag. TrackBack URI

Einen Kommentar hinterlassen