Kredit Vorfälligkeitsentschädigung
Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird von einem Kreditgeber meistens dann verlangt, wenn der Kunde Vertragswidrig einen Kredit zu einem früheren Zeitpunkt, als vereinbart, ablösen möchte.
Diese Vorfälligkeitsentschädigung kann man nur umgehen wenn z.B. die Bank als Kreditgeber der vorzeitigen Kreditablösung zustimmt.
Dazu ist die Bank jedoch meistens nur bereit, wenn z.B. der Grund für diesen Kredit eine Immobile ist und diese in der Vertragslaufzeit verkauft wird, oder mit der Bank ein Ersatzgeschäft, beispielsweise ein neuer Kredit, vereinbart wird. In Einzelfällen ist es auch möglich die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen, wenn die Bank einer Kreditausweitung, die finanziell abgesichert ist, nicht zustimmt.
Hält der Kunde bei Verbraucherdahrlehen die gesetzliche Kündigungsfrist ein, entfallt die Vorfälligkeitsentschädigung auch. Die Beanspruchung der Vorfälligkeitsentschädigung durch den Kreditgeber bedeutet, dass der Kreditnehmer, den tatsächlichen Zinsverlust der zu erwarten ist, vom Kreditnehmer, einfordern kann. Der Bank muß ein Schaden durch den zu erwartenden Zinsverlust, entstehen. Je höher die Restlaufzeit des noch laufenden Kredites ist, desto höher wird die Vorfälligkeitsentschädigung des von der Bank errechneten Verlustes, ausfallen.
