Vorfälligkeit Darlehen

Posted by admin | Allgemein | | Donnerstag 8 Mai 2008 14:18

Grundsätzlich besteht für einen Darlehnsnehmer das Recht ein (Bank)-Darlehen vorzeitig zu kündigen.

Der Bank ist es jedoch im Gegenzug erlaubt, eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung bzw., wenn das vertraglich vereinbarte Darlehen nicht ausgezahlt wurde, eine Nichtannahmeentschädigung für den entstandenen Zinsausfall zu verlangen.

Diese hängt von verschiedenen Faktoren ab die im Darlehensvertrag geregelt sind.
Die Faktoren sind unter anderem: Höhe des Darlehens, Restschuld, Restlaufzeit.

Die Vorfälligkeitsentschädigung sollten Sie sich im Vorfeld ausrechnen lassen, da diese im einzelfall relativ hoch sein kann.

Möchten Sie das Darlehen bei einer anderen Bank zu einem niedrigerem Zinssatz weiterführen bzw. neu abschließen, so ist hier abzuwägen inwiefern die Zinserparnis den tatsächlichen Kosten der vorzeitigen Ablösung überwiegt.

Alternativ können Sie sich diese mit einem im Internat erhältlichen “Vorfälligkeitsentschädigungsrechner” ermitteln.

Anders sieht es bei einem sogenannten Grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen z.B. Baudarlehen aus. Hier ist die Bank nur in begründeten Einzelfällen (Verkauf der Immobilie, Erweiterung des urpsrünglichen Kredites den die Darlehensgebende Bank ausschlägt) verpflichtet der vorzeitigen Beendigung zuzustimmen.

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